Zustellung per Bote » sichere Übergabe von Dokumenten
Um Fristen einzuhalten, bestimmte Dokumente zuzustellen oder Verträge zu kündigen, bedarf es bestimmter Formvorschriften. In der Praxis im Alltag erleben wir das vor allen Dingen bei der rechtssicheren Zustellung einer Kündigung. Welche Vorteile die Zustellung per Bote hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Zustellung der Kündigung und deren Zugang an den Empfänger innerhalb der gesetzlichen Frist nachzuweisen. Doch wie macht er das, ohne am Ende vor Problemen zu stehen? Schauen wir uns einmal die verschiedenen Möglichkeiten der Zustellungen an.
Zustellung der Kündigung per normaler Post ist keine gute Idee
Der erste Gedanke, der nahe liegt, ist die Zustellung der Kündigung über die Post an den Empfänger. Aber gerade bei diesem scheinbar so einfachen Weg des Zustellens lauern die meisten Gefahren.
Erfolgt als Versand mit einfacher Post durch Einwurf in den Briefkasten, kann der Adressat später zum Beispiel behaupten, der Brief sei nie bei ihm angekommen. Den klaren Nachweis z. B. durch einen Zeugen, dass der Brief zugestellt wurde, kann der Absender nicht erbringen. Muss er den Zugang von dem Schriftstück in den Geltungsbereich des Empfängers bei Gericht belegen, stellt das ein Problem dar.
Egal ob im Arbeitsrecht oder Mietrecht – der Anwalt der Gegenseite hat bei dieser Art des Versands gute Karten.
Zustellung der Kündigung per Einschreiben
Wer nun meint, dieser Falle könne er entgehen, indem er das Schreiben mit der Kündigung per Einschreiben versendet, der irrt. Auch hier drohen Fallstricke.
Beim eingeschriebenen Brief unterscheiden wir drei Formen. Es gibt:
- Einwurf-Einschreiben
- Übergabe-Einschreiben
- Einschreiben-Rückschein
Schauen wir uns alle drei Versendungsformen einmal näher an.
Beim normalen Einwurfeinschreiben notiert der Briefträger nur, dass er einen Brief in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat. Was für ein Schreiben das war, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Ist damit der Zugang des Schreibens rechtssicher? Nein, weil der Briefträger keine Angaben zum Inhalt des Schreibens machen kann.
Nutzt der Absender ein Übergabe-Einschreiben, so muss der Empfänger quittieren, dass er ein Schreiben erhalten hat. Was für ein Schriftstück in dem Briefcouvert war, ist weiterhin unklar.
Kommt noch die Option Einschreiben-Rückschein dazu, unterschreibt der Empfänger auf diesem, den Erhalt des Briefes. Der Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers geht dann dem Versender zu.
Der Haken: Egal welche Versendungsform zum Einsatz kam – der Empfänger kann behaupten, er habe zwar einen Brief erhalten, aber der Inhalt ist nach wie vor strittig. So kann er behaupten, der Briefumschlag sei leer gewesen oder habe einen ganz anderen Inhalt gehabt.
Sie merken es schon: Als Versender des Schreibens sind Sie in keinem dieser drei Fälle auf der sicheren Seite. Ihre Behauptung, Sie hätten die Kündigung ordentlich und fristgerecht zugestellt, steht auf tönernen Füßen.
Vor Gericht erleiden Sie schnell Schiffbruch und müssen die Person vielleicht viel länger beschäftigen oder als Mieter behalten, als Sie das gewollt haben.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist sehr umständlich
Sie können eine Zustellung per Gerichtsvollzieher auf den Weg bringen. Doch ehrlich – das ist kompliziert und braucht viel Geduld. Der Gerichtsvollzieher ist Beamter und nicht wirklich flexibel. Es ist oft schon schwer, ihn telefonisch zu erreichen.
Zwar ist die Zustellung über den Gerichtsvollzieher an den Empfänger ein sicherer Weg, aber extrem umständlich. Rechtsanwälte bestätigen Ihnen das. Deshalb zeigen wir Ihnen nun einen einfacheren Weg auf: Eine Zustellung durch Boten.
Die sichere Option bei der Zustellung eines Kündigungsschreibens per Boten
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass Ihr Umschlag mit dem Schreiben tatsächlich rechtlich einwandfrei an den Empfänger zugestellt wurde, ziehen Sie einen Boten in Betracht. Führende Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Mietrecht empfehlen bei dieser Frage die Zustellung per Boten, um der zur kündigenden Person ein Dokument zu überbringen.
Die persönliche Zustellung der Kündigung per Bote gilt als sehr wirksam und rechtssicher vor Gericht. So lässt sich belegen, dass das Schriftstück zugegangen ist bzw. der Empfänger es erhalten hat und zu welchem Zeitpunkt und Datum die Zustellung war. Genau davon hängt der Erfolg des Verfahrens im Arbeitsrecht bzw. Mietrecht ab.
Wie funktioniert die Zustellung per Boten?
In diesem Fall erhält ein zuverlässiger Bote die fraglichen Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung. Die Aufgabe des Boten: Dieses Schreiben dem Empfänger möglichst persönlich zu übergeben oder es zur Not in den Hausbriefkasten einzuwerfen.
Dabei nimmt der Bote den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis. Hat er es gelesen, vergewissert er sich, dass das Original und die Kopie den gleichen Inhalt haben.
Dann begibt er sich zu dem Mitarbeiter und schellt dort an der Haustür an. Trifft er den Mitarbeiter oder einen Familienangehörigen an, übergibt er das Schriftstück. Er versucht in dem Fall eine Quittung mit Unterschrift von der Person zu erhalten. Wird ihm diese verweigert, fertigt er eine Ersatzquittung.
Ist niemand zugegen und trotz einer gewissen Wartezeit auch niemand zu erreichen, wirft der Bote das Schriftstück in den Briefkasten vom Empfänger.
Diesen Einwurf in den Briefkasten dokumentiert er in geeigneter Weise mit Video oder Foto und erfasst dabei verschiedene Parameter wie die exakte Uhrzeit. Diese ist im Zustellungsprotokoll besonders wichtig für einen Streit bei Gericht, denn wenn es später darum geht, wann das Schreiben eingeworfen wurde, kann es auf Minuten ankommen.
Warum ist dieser Zeitpunkt für das Gericht so wichtig? Der Grund liegt in der Rechtsprechung. Schauen wir uns die Regeln einmal an.
Wie ist der Zugang von Kündigungen geregelt?
Eine Kündigung gilt rechtlich als empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese ist dann zugegangen, wenn sie so in den „Machtbereich des Adressaten“ gekommen ist, dass der Versender unter „gewöhnlichen Umständen“ erwarten kann, dass der Empfänger sie zur Kenntnis genommen hat.
Grundlage dafür sind allein allgemeinen Gepflogenheiten, nicht aber persönliche Gepflogenheiten des Empfängers. Entscheiden ist alleine, dass die persönliche Übergabe oder der Einwurf des Schreibens tagsüber bis zu einer bestimmten Zeit geschieht. Als Richtwert für die Zustellung zum Empfänger gilt hier in der Regel 16:00 Uhr.
Hier gilt es bei der Abgabe exakt zu arbeiten und Fehler und Risiken zu vermeiden, die in einem Gerichtsverfahren teuer sein könnten. Unsere Boten wissen genau, wie sie die Schriftstücke rechtssicher zustellen.
Welche Vorsichtsmaßnahmen kann der Absender treffen?
Jeder Arbeitgeber oder Vermieter unterliegt dem Risiko, dass ein Kündigungsschreiben nicht wirksam am Tage eines Fristablaufs zugestellt wurde.
Darum muss er sicher stellen, dass Briefe mit Willenserklärungen nachweislich rechtzeitig in den sogenannten „Empfangsbereich“ des Empfängers gekommen sind. Das kann er in sicherer Weise durch einen spezialisierten Boten machen und so Fehler vermeiden.
Trifft dieser Bote den Adressaten nicht persönlich an, bleibt ihm nur die Option des Einwerfens des Schreibens in dessen Briefkasten. Dieser muss jedoch individualisiert gekennzeichnet sein, so dass klar ist, wem dieser zugehörig ist. Ein Sammelbriefkasten für ein ganzes Haus mit verschiedenen Parteien reicht nicht.
Doch auch hier droht rechtliches Ungemach, wenn der Bote nicht die Regel einhält. Ein Zugang am Tage der Zustellung ist nur dann gegeben, wenn der Versender unter normalen Umständen noch mit der Kenntnisnahme rechnen kann. Was heißt das?
Erfolgt die Zustellung des Kündigungsschreibens per Boten erst spät abends in den Briefkasten des Empfängers, dann ist die notwendige mögliche Kenntnisnahme am selben Tag nicht mehr gegeben. Niemand ist verpflichtet, am Abend nochmal in den Briefkasten zu schauen und zu prüfen, ob nicht vielleicht noch ein Schreiben eingegangen ist.
Tipps für die Praxis
Bleiben wir im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber hat mit Unsicherheiten zu kämpfen, je später am Tag er dem Arbeitnehmer eine Kündigung zustellen möchte. Umso früher der das Einwerfen in den Hausbriefkasten erfolgt, umso sicherer ist es.
Will er die Kündigungsfrist sicher einhalten und einen Streitfall vermeiden, haben Zustellungen rechtzeitig zu erfolgen.
Das Risiko liegt immer bei dem Absender. Ist es schon später am Tag, empfiehlt es sich stets, das Kündigungsschreiben persönlich per Boten zu übergeben, um den rechtzeitigen Zugang nötigenfalls vor Gericht zu beweisen.
Boten sind dabei geeignet, um im Streitfall als Zeuge für Zustellungen vor Gericht Frage und Antwort zu stehen. Der Zeuge gibt vor Gericht eine Erklärung ab und verweist auf sein Zustellungsprotokoll. Sie sehen: Boten als sichere Zeugen sind in so einem Fall Gold wert.
Zustellung per Bote – wir machen das für Sie
Wollen Sie ein Schriftstück sicher zustellen lassen? Dann ist der Versand über die Deutsche Post nicht der beste Weg. Besser ist die Zustellung per Boten mit persönlicher Übergabe beim Empfänger.
Unsere Detektive fungieren als Boten und sind in ganz Deutschland und über die Grenzen hinaus zuverlässige Überbringer von Schreiben. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, wenn dieser Zeugen für den etwaigen Streitfall haben möchte.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, haben Sie als Kläger gegen den Beklagten alle Trümpfe in der Hand. Ihr Anwalt hat dann vor Gericht einen Beweis für das Überbringen des Briefs und des Zugangs per Bote. Der Privatdetektiv als Bote bezeugt den Zugang und gegebenenfalls den Empfang des Schriftstücks rechtssicher vor Gericht.
Informieren Sie sich jetzt über das rechtssichere Überbringen
Vermeiden Sie Fehler bei einer Zustellung zum Empfänger und sicheren sich wertvolle Zeugen. Wir haben zwar nicht in jeder Stadt einen Mitarbeiter, aber in sehr vielen. Das bedeutet für Sie kurze Wege, wenn Sie in Betracht ziehen, uns zu beauftragen, eine Willenserklärung in briefform zu überbringen.
Lassen Sie sich jetzt zum Thema beraten, wie Ihnen die Detektei Condor schnell und zuverlässig hilft, wenn Sie eine Zustellung per Bote benötigen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.